Strafordnung zum Kartenspiel, 1583


Nach einem Druck von 1583 für die Berliner Schankwirte

Newe Straffordnung
Wer denen fleißigen Spielern über die
Achseln gucket / also daß ine eyn
heiße Angst wurt / den soll man bald
verjagen und heißt ihn ein Kiebitz.
Wer aber die Karte von zween Spie-
lern beglotzert hat und kommt in eyn
Lüstleyn / eynem etwas kundzuthun
durch Klappern mit den Augen oder
er schwatzet mit dem Maul / den soll
man pönitiren um 30 pfennige in guter
Müntz oder eyn Krügelein voll Märtz-
bier zu gemeynem Besten / dann ver-
jag ihn. Wer aber bedünktet / so voll
Weisheit zu seyn / daß Er den Spie-
lern will Rat geben / oder sagen / es
habe eines nicht recht gespielet / den
soll man auf sein Maul schlagen / auch
ime das Käpplein über die Ohren trey-
ben / denn er ist eyn Esel / dazu soll man
ihn verstäupen und werffe ihn auf die
Gaß.

Neue Strafordnung
Wer den Kartenspielern dauernd über die Schultern schaut, so daß sie unsicher werden,
den soll man verjagen und ihn einen Kiebitz nennen.
Wer die Karten von zwei Spielern ausspioniert hat und erliegt der Versuchung, einem zuzublinzeln oder etwas zu verraten, den soll man abkassieren (in gutem Geld) oder er soll einen Krug Bier für die Allgemeinheit ausgeben.
Dann verjagt ihn.
Wer aber meint, daß er so oberschlau ist und muß gute Tipps geben oder einen Spieler kritisieren,
den soll man aufs Maul schlagen und ihm die Mütze über die Ohren ziehen, denn er ist ein Esel.
Verhaut ihn (staubt ihn ab) und werft ihn auf die Straße.


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